Zu den einzelnen Ausstellungsklassen werden Katzen nur dann zugelassen, wenn ihr Alter bzw. ihr erworbener Titel sie zur Konkurrenz in der entsprechenden Klasse berechtigt. Für die offene Klasse muss die Katze am Ausstellungstag mindestes 9 Monate alt sein. Für einen Wurf, der mindestens 3 Jungtiere derselben Eltern enthalten muss, gilt das Alter von 10 - 14 Wochen. Die Meldegebühr ist zusammen mit der Meldung einzureichen oder auf unser
Konto einzuzahlen. Die Kopie des Zahlungsnachweises mit Bescheinigung der
Bank, dass die Anweisung ausgeführt wurde, ist der Meldung beizufügen. Bei Barzahlung am Ausstellungstag wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben. Eine Überweisung, die bis Freitag 11 Uhr vor dem 1. Ausstellungstag noch nicht auf unserem Konto eingegangen ist, gilt als nicht bezahlt und muss an der Kasse entrichtet werden. Die Doppelzahlung wird dann nach Gutschrift auf unserem Konto wieder zurückerstattet.
Der AusstellungsveranstaIter ist nicht verantwortlich für falsche Angabn des Ausstellers. Wir weisen Sie darauf hin, dass für die Anerkennung der Bewertungen die Richtlinien Ihres eigenen Vereins gelten.
Ausländische Aussteller müssen beim Grenzübertritt auf die Bestimmungen beider Länder achten und den Gesundheitsbestimmungen Folge leisten.
Alle Tiere müssen absolut gesund und frei von Parasiten (Flöhe, Läuse, Ohrmilben, Pilze etc.) sein, sowie gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen geimpft sein. Alle über 4 Monate alten Katzen müssen zusätzlich den Impfschutz gegen Tollwut haben. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein und das im Impfpass angegeben Gültigkeitsdatum darf nicht überschritten sein.
Der Nachweis dieser Impfungen ist der Tierarztkontrolle unaufgefordert mittels gültigem internationalen Impfpass für jede Katze vorzulegen. Für Würfe und Jungtiere bis 4 Monate ist ein Gesundheitsattest hinsichtlich Tollwut des für Sie zuständigen Amtsveterinärs zwingend vorgeschrieben. Das Gesundheitsattest darf nicht älter als 8 Tage sein. Die Kurzzeitimpfung muss vom behandelnden Tierarzt in einem Impfpass bescheinigt sein.
Können Sie die geforderten Impfpässe und Bescheinigungen beim Einlass nicht vorweisen, wird den Katzen die Teilnahme an der Ausstellung verwehrt.
Werden Erkrankungen, Pilzverdacht oder Parasitenbefall von der tierärztlichen Einlasskontrolle bei Katzen festgestellt, wird diesen ebenfalls die Teilnahme an der Ausstellung verwehrt.
In beiden Fällen kann kein Erstattungsanspruch bezüglich Meldegebühr, Hotel-, Fahrtkosten oder sonstiger Kosten beim Grand Prix - Verein für Rassekatzen e.V. geltend gemacht werden. Die Teilnahme erfolgt stets auf eigenes Risiko.
Bei Sitzplatzwunsch beachten Sie bitte, dass wir diesem nur dann nachkommen können, wenn die gewünschten Käfignachbarn gleichzeitig mit Ihnen melden und eine gleichlange Verweildauer haben. Ausnahmen bilden hier Aussteller mit Katzen, für die eine Sondeshow veranstaltet wird, da diese zusammen in einem speziellen Karree platziert werden.
Käfigwechsel auf der Ausstellung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellungsleitung und ist im Sekretariat anzumelden.
Katzen, auch während der Ausstellung verkaufte, dürfen unter keinen Umständen vor dem offiziellen Ausstellungsende aus der Halle verbracht werden.
Wird vor, während oder nach einer Ausstellung eine Person (Richter, Aussteller oder Besucher etc.) durch eine Katze geschädigt (Biss- oder Kratzverletzungen sowie Beschädigung von Kleidung etc.) ist einzig und allein der Katzenhalter (Aussteller) dafür haftbar. Hier können keinerlei Ersatzansprüche an den Grand Prix - Verein für Rassekatzen e.V. gestellt werden.
Für Schäden durch Ereignisse höherer Gewalt vor und während und nach der Ausstellung kann der Grand Prix - Verein für Rassekatzen e.V. nicht haftbar gemacht werden.
Für den Fall des Ausbruchs der Haustiertollwut im Ausstellungsort müssen wir uns vorbehalten, gemäss Anordnung des zuständigen Veterinäramts, die Ausstellung kurzfristig und entschädigungslos abzusagen.
Die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist der Gerichtsstand für beide Teile Wertheim.
Meldegebühren
Aussteller aus dem Ausland werden gebeten, die Überweisung der Meldebeiträge kostenfrei für den Grand Prix - Verein für Rassekatzen e.V. vorzunehmen (Scheckgebühr der Banken derzeit ca. 12,50 EUR zusätzlich).
Nach Einlassverweigerung durch die Tierarztkontrolle werden keine Meldegebühren erstattet.
Die Teilnahme an einer Ausstellung erfolgt stets auf eigenes Risiko.
Meldeschluss ist 14 Tage vor dem 1. Ausstellungstag, danach fallen folgende Gebühren an:
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Der Einlass für Aussteller beginnt am Samstag um 7.45 Uhr, am Sonntag 8.00 Uhr und endet jeweils um 9.00 Uhr.
Bei einer Verspätung, die der Aussteller zu vertreten hat, kann ihm der Einlass entschädigungslos verwehrt werden, wenn die Kontrolltierärzte die Ausstellung bereits verlassen haben.
Das Richten der Katzen beginnt um 10.00 Uhr. Die Veranstaltung endet um 18.30 Uhr. Eventuelle Ummeldungen sind am Ausstellungstag nur bis 9.15 Uhr möglich und kosten 10,00 EUR Ummeldegebühr.
Das Verlassen der Ausstellung mit ausgestellten Tieren oder die Herausgabe von verkauften Katzen vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ist strikt untersagt.
Die Tiere dürfen nur in den vom Veranstalter zugewiesenen Käfigen untergebracht werden.
Wenden Sie sich bitte an die Ausstellungsleitung, wenn Trennwände entfernt werden müssen, denn Sie haften für alle Schäden, die durch Sie verursacht werden.
Wir bitten Sie, den Ihnen zugewiesenen Platz am Ende der Ausstellung sauber zu verlassen und Ihre Müllbeutel mit nach Hause zu nehmen.
Mit besonderer Rücksicht auf die Katzen ist das Rauchen in der Ausstellungshalle verboten.
Zieht ein Aussteller nach Meldeschluss seine Meldung zurück, ist der Verein berechtigt, den/die für Ihn reservierte/n Käfig/e an andere weiter zu geben. Käfige sind vom Aussteller niemals angemietet, sondern werden zur Ausstellung dem Aussteller zur Benutzung bereitgestellt. Ein Aussteller, der vom Ausstellungstermin zurücktritt, ist nicht berechtigt, seinen ihm zugeteilten Käfig weiter zu vermitteln.
Der Grand Prix - Verein für Rassekatzen e.V. ist berechtigt, einem Aussteller ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an einer Ausstellung zu verwehren. Bei besonders schweren Gründen (Verdacht auf Krankheit etc.) kann auch noch nach bereits erfolgter eldebestätigung die Anmeldung durch das inschreibebüro storniert werden.
Im Falle der Störung des Ausstellungsfriedens ist die Ausstellungsleitung wie auch jedes andere Vorstandsmitglied berechtigt, Aussteller wie auch Besucher zum sofortigen Verlassen der Ausstellung anzuweisen und von der weiteren Teilnahme an dieser und an künftigen Ausstellungen auszuschließen.
Das Fell der Langhaarkatze sollte voll und flauschig sein. Benutzen Sie keinen Pflegepuder, wenn die Ausstellung an einem Ort stattfindet, der weniger als zwei Tagesreisen entfernt ist, weil Puderspuren im Fell Strafpunkte bringen.
Wenn das Fell Ihrer Katze weiß ist oder viel Weiß aufweist, können Sie einen Puder auf Kreidebasis einbürsten, um das Weiß zu verstärken. Aber entfernen Sie sorgfältig alle Reste. Wenn das Fell Ihrer Katze schwarz ist, schildpatt oder irgendeine andere dunkle Farbkombination aufweist, benutzen Sie keinen weissen Puder, weil er schwer wieder zu entfernen ist und die Farben dämpft. Wenn Sie es für erforderlich halten, verwenden Sie Fullererde und dann Bayrum.
Kurzhaarkatzen pflegen Sie in gewohnter Weise, wobei Sie gleichfalls Bayrum anstelle von Puder nehmen. Um das Fell auf Hochglanz zu bringen, polieren Sie
es mit Samt oder Sämischleder.
für alle Katzen, die keinem bekannten Standart zuzuordnen sind. Es werden keine Formnoten vergeben sondern Plazierungen vorgenommen. Bei Anwesenheit von mindestens drei Hauskatzen kann der Titel "BESTE HAUSKATZE" vergeben werden. Die Beurteilungskriterien sind Gesundheit, Kondition, Farbe und Pflege.
für alle Katzen aus einem Wurf, die am ersten Ausstellungstag mindestens 10 und höchstens 14 Wochen alt sind. Es müssen mindestens 3 Tiere in einem Nest zur Bewertung vorgestellt werden.
für alle Katzen, die man nicht zur Bewertung als Wurf vorstellen kann, die aber am ersten Tag der Ausstellung mindestens 10 und höchstens 14 Wochen alt sind.
für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens drei Monate, aber noch nicht sechs Monate alt sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft "CACP" (Certificat d'Aptitude au Championat petit) vergeben werden.
für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens sechs Monate, aber noch nicht zehn Monate alt sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft "CACJ" (Certificat d'Aptitude au Championat jeunesse) vergeben werden.
für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens zehn Monate alt sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft "CAC" bzw. für die Kastraten "CAP" (Certificat d'Aptitude au Championat / Premionat) vergeben werden.
Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei CAC bzw. CAP in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel "Champion" bzw. bei Kastraten "Premior" zu führen.
für alle Katzen, die den Titel "Champion" bzw. "Premior" führen. In dieser Klasse
kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft "CACIB", bzw. für die Kastraten "CAPIB" (Certificat d'Aptitude au Championat / Premionat International de Beauté) vergeben werden.
Eine Katze, die in gleicher Rasse, Klasse und Geschlecht, drei "CACIB bzw. CAPIB" von mindestens zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern oder fünf "CACIB bzw CAPIB", von mindestend drei verschiedenen Richtern (davon zwei aus dem Ausland) im Inland erhalten hat, ist berechtigt, den Titel "Internationaler Champion" bzw. bei Kastraten "Internationaler Premior" zu führen.
für alle Katzen, die den Titel "Internationaler Champion" bzw. "Internationaler Premior" führen. In der Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft "CAGCI" bzw. für die Kastraten "CAGPI" (Certificat d'Aptitude au Grand Championat International / Premionat International de Beauté) vergeben werden.
Eine Katze, die in der gleichen Rasse, Farbe und Geschlecht drei CAGCI bzw. CAGPI von drei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern oder fünf "CAGCI bzw. CAGPI" von mindestens vier verschiedenen Richtern (davon zwei aus dem Ausland) erhalten hat, ist berechtigt, den Titel "Großer Internationaler Champion" bzw. bei Kastraten "Großer Internationaler Premior" zu führen.
für alle Katzen, die den Titel "Großer Internationaler Champion" bzw. "Großer Internationaler Premior" führen. In der Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft "CACE" bzw. für die Kastraten "CAPE" (Certificat d'Aptitude au Championat d'Europe) vergeben werden.
Eine Katze, die in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei "CACE bzw. CAPE" von drei verschiedenen Richtern in drei verschiedenen Ländern oder fünf "CACE bzw. CAPE" von fünf verschiedenen Richtern (davon vier aus dem Ausland) im Inland erhalten hat, ist berechtigt, den Titel "Europa Champion", bei den Kastraten "Europa Premior" zu führen.
für alle Katzen, die den Titel "Europa Champion" bzw. "Europa Premior" führen. In der Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft "GCACE" bzw. für die Kastraten "GCAPE" (Certificat d'Aptitude au Grand Championat d'Europe) vergeben werden.
Eine Katze, die in der gleichen Rasse, Farbe und Geschlecht, drei "GCACE bzw. GCAPE" von drei verschiedenen Richtern in drei verschiedenen Ländern oder fünf "GCACE bzw. GCAPE" von fünf verschiedenen Richtern (davon vier aus dem Ausland) im Inland erhalten hat, ist berechtigt, den Titel "Großer Europa Champion" bzw. "Großer Europa Premior" zu führen.
für alle Katzen, die den Titel "Großer Europa Champion" bzw. "Großer Europa Premior" führen. Die Einteilung erfolgt nach der Haarkategorie. Es werden keine Anwartschaften sondern Plazierungen vergeben.
für Katzen, die ausgestellt, jedoch nicht gerichtet werden. Es sind die vollen Meldegebühren "AK" zu entrichten. Davon ausgenommen sind Ammen oder Muttertiere von Würfen.
Katzen, die keinen Stammbaum haben, werden vor dem eigentlichen Richten einem Allbreed-Richter vorgestellt und werden dann in die entsprechende Ausstellungsklasse eingeteilt und vom zuständigen Richter in dieser Klasse gerichtet.
Katzen, die laut Stammbaum einer anerkannten Rasse angehören, deren Farbzugehörigkeit aber nicht eindeutig geklärt ist, werden vor dem eigentlichen Richten von einem Allbreed-Richter einer bestimmten Farbe zugeordnet und werden dann in die entsprechende Ausstellungsklasse eingeteilt und vom zuständigen Richter in dieser Klasse gerichtet.
Diese Rasse- und Farbbestimmungen bzw. Umschreibungen sind nur bis zur offenen Klasse möglich. Danach können keine Umschreibungen mehr zugelassen werden. Der Richter kann jedoch die Empfehlung aussprechen, den Stammbaum beim zuständigen Verein auf die von ihm festgestellte Varietät umschreiben zu lassen und das Tier künftig so auszustellen. Die eventuell in einer anderen Varietät gewonnenen Anwartschaften gehen dadurch verloren. Die Annahme der Empfehlung bleibt dem Aussteller überlassen.
Der Preis "Best in Variety" kann nur dann von einem Richter vergeben werden, wenn von der jeweiligen Varietät mindestens 3 Tiere anwesend sind. Die Entscheidung für die Vergabe liegt allein im Ermessen des Richters. Die Preisverleihung wird auf der Ausstellungsurkunde bestätigt.
Der Preis "Best in Show" kann durch das Richtergremium vergeben werden, wenn in der entsprechenden Kategorie von den zuständigen Richtern Tiere nominiert worden sind. Die Preisvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde bestätigt.
Aus den mit "Best in Show" prämierten Tieren, wird durch das Richtergremium in jeder Kategorie ein "Best of Best" ermittelt (geheime Wahl, einfache Mehrheit). Die Preisvergabe wird auf der Urkunde bestätigt.